Sonnenstrom für Kirchengemeinden
Ziel des Klimaschutzkonzeptes: 250 Dachanlagen
Neue Photovoltaikanlagen sind immer noch – trotz aller gesetzlichen Änderungen – sinnvoll, praktikabel und wirtschaftlich. Kirchengemeinden können sich mit der Installation von Photovoltaik-Anlagen aktiv und öffentlichkeitswirksam für den Klimaschutz einsetzen. Damit unterstützen sie sehr effektiv das Ziel der Landeskirche, bis 2015 ein Viertel weniger CO2 auszustoßen. Kindergärten können die Anlage mit einer kindgerechten Anzeigetafel in ihr umweltpädagogisches Konzept einbinden.
PV-Anlagen sind wirtschaftlich, wenn:
1. der Stromverbrauch tagsüber und damit der Eigenverbrauch hoch ist und
2. das Dach gut geeignet ist, das heißt:
- Ausrichtung nach Osten, Süden oder Westen
- guter Zustand des Daches oder in Verbindung mit einer Dachsanierung
- nur einfacher Gerüstbau erforderlich
Wegen gesunkener Kosten für die Module und stabiler Einspeisevergütung kann eine PV-Anlage auch mit niedrigem oder ohne Eigenverbrauch wirtschaftlich sein.Vor allem in Verbindung mit einer Dachsanierung trägt sich seit Anfang 2017 eine Installation auch auf wenig genutzten kirchlichen Gebäuden. Dennoch:
Kindergärten sind am besten geeignet, da sie tagsüber viel Strom benötigen.
Bei einer Anlage von 10 kWp belaufen sich die Investitionskosten auf etwa 15.000 Euro. In Kindergärten wird eine Rendite zwischen 3 und 7 Prozent erreicht. Wenn eine Kirchengemeinde nicht selbst investieren möchte, sind einige örtliche Bürger-Energiegenossenschaften bereit, Anlagen auf kirchlichen Dächern zu installieren.
Das Klimaschutzmanagement der Landeskirche unterstützt Gemeinden bei der Umsetzung:
- Fachliche Beurteilung des Daches durch Externe
- Beratung vor Ort und in den Gremien
- Unterstützung bei Ausschreibung, Vergabe und Öffentlichkeitsarbeit. Auf wünschen können Sie eine Vorlage für eine Ausschreibung bekommen. Um Angebote vergleichen zu können, raten wir, Angebote über diesen Ausschreibungstext einzuholen.
- Vermittlung von Fördermitteln
Aktuelle Präsentation mit Informationen zu Auslegung und Planung. Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Marwede, Helianthus Solar, Hochspeyer. Wegen der steuerlichen Besonderheiten von Kirchengemeinden sind die Rechenbeispiele nicht eins zu eins übertragbar.
Praxisorientierte Infobroschüre für Kirchengemeinden bei Fragen zur Umsetzung mit Richtpreisen, Informationen zum Ertrag, zu Steuerfragen, etc. Erscheinung: April 2015. Gedruckte Exemplare können Sie über die Arbeitsstelle bestellen.
Als Alternative zu einer eigenen Investition können Kirchengemeinden mit Bürger-Energiegenossenschaften oder anderen Externen Photovoltaikanlagen installieren. Im Kirchenbezirk Kaiserslautern zum Beispiel hat die Gesamtkirchengemeinde mit der Energiegenossenschaft LauterStrom vier Anlagen gebaut. Kontakte zu Energiegenossenschaften vermittelt das Landesnetzwerk Energiegenossenschaften Rheinland-Pfalz (LANEG): www.laneg.de
Auskunft über aktuelle rechtliche und wirtschaftliche Fragen erteilt Dr. Ralf Engelmann von der Energieagentur Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern, Tel.: 0631/20575-7152 oder Email: ralf.engelmann@ energieagentur.rlp.de
Im Netz erhalten sie allgemeine Informationen z.B. unter www.sfv.de